Altbauwohnung, gemütliches Apartment oder moderne Eigentumswohnung in der Stadt – die eigene Wohnung zu verkaufen ist mit viel Zeit und Aufwand verbunden. Beim privaten Wohnungsverkauf müssen Sie alles im Blick behalten, damit Sie teure Fehler vermeiden und den optimalen Verkaufspreis erzielen. Ein Makler kann Ihnen viel Arbeit abnehmen, aber nicht sämtliche Aufgaben und erhält dafür die Maklercourtage.
IMDIRA bietet Ihnen eine praktische Alternative zum Verkauf der Wohnung mit Makler, bzw. zum selbstständigen Wohnungsverkauf ohne Makler an.
Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Verkauf Ihrer Eigentumswohnung und Ihren Möglichkeiten mit IMDIRA!
Sie können Ihre Wohnung theoretisch jederzeit verkaufen, das Ziel ist jedoch ein möglichst hoher Verkaufspreis. Wenn Sie ausreichend Zeit haben, eignen sich Frühling und Sommer sehr gut, da der Markt dann besonders dynamisch ist.
Die Immobilienpreise erreichen derzeit neue Höchststände, 2021 ist ein gutes Jahr für Immobilienverkäufer. Die hohe Nachfrage reizt viele Eigentümer, ihre Wohnung schnell zu verkaufen.
Für Laien ist die Einschätzung des Marktwerts schwer. Bei der richtigen Preisfindung für den Wohnungsverkauf helfen mehrere Faktoren, Angebot und Nachfrage spielen eine entscheidende Rolle. Hat in den letzten Monaten beispielsweise ein Nachbar seine Wohnung verkauft, können Sie den erzielten Verkaufspreis als Orientierungshilfe nehmen. Wichtige Faktoren sind
Auch die Etage, in der sich die Wohnung befindet, beeinflusst den Verkaufspreis: Für eine Wohnung im Erdgeschoss zahlen Käufer häufig rund 20 Prozent weniger als für die gleiche Wohnung im Stockwerk darüber.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Wohnung verkaufen können. Diese unterscheiden sich im Aufwand, im notwendigen Wissen und in der Dauer des Verkaufsprozesses.
Als Verkäufer benötigen Sie entsprechendes Know-how, um für Ihre Wohnung den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Sie müssen rechtliche und verkaufstechnische Aspekte berücksichtigen und viel Zeit einplanen. Für den eigenständigen Wohnungsverkauf ohne Makler brauchen Sie die notwendigen Unterlagen, dazu gehören unter anderem:
Zusätzlich müssen Sie sich um die Wertermittlung kümmern, die Zielgruppe der Käufer definieren, ein ansprechendes Exposé erstellen und die Verhandlungen führen.
Eine Alternative zum eigenständigen Verkauf Ihrer Wohnung ist der Wohnungsverkauf mit Makler, der Ihnen viele Aufgaben abnimmt und dafür eine Maklercourtage in Rechnung stellt. Hierdurch entstehen Ihnen relativ hohe Kosten.
Wichtig: Am 23.12.2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen“ in Kraft getreten. Daher müssen Sie als Verkäufer jetzt in der Regel die Hälfte der Courtage zahlen!
Die kostensparende und bequeme Alternative für Verkäufer von Eigentumswohnungen ist der private Wohnungsverkauf an IMDIRA, wir kaufen Ihre Wohnung als Firma an – unkompliziert, direkt und selbstverständlich provisionsfrei. Für Sie bedeutet das: Sie verkaufen Ihre Wohnung extrem schnell, bei minimalem Zeitaufwand und mit wenigen Pflichten.
Die folgende Tabelle veranschaulicht die Aufgaben und den Ablauf beim
Wohnung verkaufen | ohne Makler | mit Makler | an IMDIRA |
---|---|---|---|
Unterlagen zusammenstellen und Kosten für Energieausweis etc. zahlen | Ja | Nein | Nein |
Exposé erstellen | Ja | Nein | Nein |
Verkaufspreis ermitteln | Ja | Nein | Nein |
Besichtigungen durchführen | Ja | Nein | Nein |
Kaufkraft der potenziellen Käufer prüfen | Ja | Nein | Nein |
Maklercourtage zahlen | Nein | Ja | Nein |
Dauer bis zum Wohnungsverkauf | häufig mehr als 6 Monate | 3 bis 6 Monate | 14 Tage aufgrund gesetzlicher Wartefrist |
Kaufvertrag beim Notar abschließen | Ja | Ja | Ja |
gegebenenfalls Steuern zahlen | Ja | Ja | Ja |
Beim Wohnungsverkauf fallen Nebenkosten an, dazu gehören der Grundbucheintrag, beim Verkauf mit Makler die Maklerkosten und die Kosten für das Erstellen des Energieausweises.
Zusätzlich müssen Sie unter Umständen Steuern zahlen: Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn Sie eine Wohnung innerhalb von zehn Jahren kaufen und wieder verkaufen. Diese zahlen Sie auf den erzielten Gewinn und die Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Die Steuer entfällt, wenn Sie selbst in der Wohnung gewohnt haben oder noch wohnen.
Sie gelten rechtlich als Immobilienhändler, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Grundstücke oder Immobilien verkaufen. In diesem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden und entsprechend Steuern zahlen.
Wenn Sie eine Wohnung erben, erben Sie auch die Fristen für die Spekulationssteuer. Hat der Erblasser die Wohnung mehr als zehn Jahre besessen oder selbst bewohnt, müssen Sie für den Verkauf der Wohnung keine Spekulationssteuer zahlen. Die oben genannte Drei-Objekt-Grenze gilt für vererbte Eigentumswohnungen nicht.
Sie können Ihre Wohnung direkt und kostenfrei an uns verkaufen. Wir erwerben Ihre Wohnung per Direktankauf und regeln den gesamten Papierkram. Mit unserer innovativen Methode revolutionieren wir den Immobilienmarkt und verkürzen die sonst langwierigen Schritte auf ein Minimum.
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Grundsätzlich können für die Wertermittlung einer Wohnung drei Verfahren zur Anwendung kommen:
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